Sicherheit im Fokus
Um das Risiko von Bränden zu minimieren, ist es entscheidend, dass baulicher, anlagentechnischer, organisatorischer und abwehrender Brandschutz effektiv miteinander verzahnt und optimal aufeinander abgestimmt sind. Unsere Spezialist:innen haben alle vier Säulen des Brandschutzes im Fokus, um eine ganzheitliche Brandschutzstrategie zu entwickeln. Diese Strategie spiegelt nicht nur die gesetzlichen Mindestanforderungen zur Verringerung der Brandgefahr, der Wahrscheinlichkeit von Schäden und der möglichen Schadenshöhe wider, sondern berücksichtigt darüber hinaus Ihre individuellen Schutzbedürfnisse.
Individuelle Lösung
Mit unserem umfassenden Fachwissen und unserer Erfahrung analysieren wir sorgfältig die spezifischen Gegebenheiten Ihrer Immobilie, identifizieren potenzielle Gefahrenpunkte und entwickeln darauf basierend effektive Brandschutzkonzepte für Ihr Bauvorhaben. Auch die Bewertung von Bestandsbauten im SOLL-IST Abgleich gehört zu unserem Leistungsspektrum.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Fortschreibung von erforderlichen Brandschutzunterlagen, wie Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen und Brandschutzordnungen. Als externe Brandschutzbeauftragte führen wir Brandschutzschulungen durch, um Ihren Mitarbeitern im Ernstfall eine schnelle Reaktion und eine geordnete Evakuierung zu ermöglichen.
Der wichtigste Teil der Brandschutzplanung ist die Erstellung eines speziellen Brandschutzkonzepts für ein Gebäude. Dabei unterstützen die Brandschutzexperten den Architekten und die Fachplaner während der Bauphase und bei der Abnahme des Gebäudes. Zur Brandschutzplanung gehört auch das Erstellen wichtiger Dokumente wie Brandschutzordnungen und Feuerwehrpläne.
Ein Brandschutzkonzept erklärt, was man tun muss, um die gesetzlichen Brandschutzvorschriften einzuhalten, und wie man relevante Maßnahmen umsetzt. Dabei werden vier Bereiche betrachtet: der bauliche Brandschutz (z.B. feuerfeste Wände), der technische Brandschutz (z.B. Alarmanlagen), der organisatorische Brandschutz (z.B. Notfallpläne) und der abwehrende Brandschutz (z.B. Feuerwehr). Es wird im Bestand i.d.R. aufgrund gezielter Brandschutzbegehungen erstellt.
Das Konzept beschreibt auch Ausnahmen von den üblichen Bauvorschriften, die für bestimmte Nutzungen notwendig sein können. Das Brandschutzkonzept zeigt diese Ausnahmen und erklärt, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um diese auszugleichen. Ein Beispiel wäre der Einsatz von automatischen Löschanlagen anstelle von Brandmauern in großen Fabrikhallen.
Brandschutzplanung ist wichtig, um die richtigen Maßnahmen für neue und bestehende Gebäude zu definieren und umzusetzen. Sie sorgt dafür, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden und schützt so Menschenleben und Eigentum. Durch sorgfältige Planung und Überwachung werden mögliche Fehler beim Bau vermieden oder frühzeitig erkannt und behoben, was die Sicherheit erhöht. Eine gute Brandschutzplanung spart auch Geld, da sie unnötige Kosten durch Fehler und nachträgliche Korrekturen vermeidet. Außerdem sichert sie den Versicherungsschutz und erleichtert die behördliche Abnahme. Insgesamt hilft eine Brandschutzplanung, Risiken zu minimieren und die Sicherheit in Gebäuden zu gewährleisten.
Der bauliche Brandschutz wird für den klassischen Standardbau (Wohnungsbauten, Bürogebäude) in den Bauordnungen der Bundesländer geregelt. Für Sonderbauten stehen darüber hinaus Sonderbauverordnungen, Richtlinien, Handlungsempfehlungen und technische Baubestimmungen zur Verfügung, die der Planung und Beurteilung konkreter Projekte zugrunde gelegt werden können.
Brandschutzmaßnahmen müssen regelmäßig inspiziert, gewartet und instandgehalten werden. Die Fristen sind je nach Gegenstand der Überprüfung sehr unterschiedlich. Sie variieren zwischen monatlichen, halbjährlichen, jährlichen und mehrjährlichen Intervallen. Einige Prüffristen werden von den Herstellern der Bauprodukte festgelegt, andere sind über gesetzliche Vorgaben geregelt wie z.B. die unabhängige Überprüfung von sicherheitstechnischen Anlagen (alle 3 Jahre).
Der bauliche Brandschutz umfasst alle Maßnahmen zur Bildung von brandschutztechnisch abgetrennter Bereiche. Allen voran die Planung der Rettungswege, die das höchste Sicherheitsniveau im Gebäude aufweisen. Auch die Trennung zwischen Geschossen und die Bildung von Nutzungseinheiten sowie die Anordnung von Brandwänden sind Bestandteil des baulichen Brandschutzes. Je nach Struktur eines Gebäudes können verschiedenste Lösungsansätze verfolgt werden. Der bauliche Brandschutz ist bei ordentlicher Planung und Umsetzung der zuverlässigste Zweig des Brandschutzes.
Zu diesen Brandschutzmaßnahmen zählen technische Anlagen oder Einrichtungen, die zum Erreichen des angestrebten Sicherheitsniveau beitragen. Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Feuerlöschanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen oder Überdruckbelüftungsanlagen für Rettungswege zählen in diese Kategorie. Je nach Gebäude, dessen Größe oder Nutzung sind verschiedene Gefahrenpotenziale vorhanden. Daher kann es erforderlich sein, die baulichen Brandschutzmaßnahmen durch anlagentechnische Maßnahmen zu ergänzen. Oft werden anlagentechnische Maßnahmen auch als Kompensationsmaßnahmen vorgesehen, wenn brandschutztechnische Grenzwerte überschritten werden sollen.
Die organisatorischen Brandschutzmaßnahmen umfassen alle Regelungen, die vor, während und nach einem Brandereignis zu beachten sind. Dazu gehören unter anderem Maßnahmen zur Brandverhütung, der richtige Umgang mit und die Handhabung von Feuerlöschern, der Ablauf von Evakuierungen sowie die regelmäßige Schulung und Unterweisung von Mitarbeitern. Zudem werden regelmäßige Brandschutzübungen, die Erstellung und Aktualisierung von Flucht- und Rettungsplänen sowie die Überprüfung und Wartung aller Brandschutzeinrichtungen organisiert. Die organisatorischen Brandschutzmaßnahmen stellen sicher, dass im Notfall alle Personen rechtzeitig gewarnt und sicher evakuiert werden können und dass die Zusammenarbeit mit den Rettungskräften reibungslos funktioniert.
Für Gebäude der Gebäudeklasse GK5 und für Sonderbauten ist eine Prüfung der Brandschutzkonzepte im Rahmen eines 4-Augen-Prinzips erforderlich. Die Prüfung erfolgt durch Prüfingenieur*innen für den Brandschutz oder durch die Bauaufsicht. Da die Anforderungen in den Bundesländern unterschiedlich geregelt sein können, lohnt sich ein Blick in die jeweiligen Landesbauordnungen.
Mit der beabsichtigten Nutzungsaufnahme eines Gebäudes ist die Bestätigung erforderlich, dass das Objekt mit den Anforderungen des Brandschutzkonzepts konform ist. Werden bei der Bauabnahme Fehler festgestellt, kann die Nutzungsaufnahme nicht erfolgen bis festgestellte Mängel behoben sind.
Feuerlöscher müssen in ausreichender Anzahl an geeigneten Stellen bereitgestellt werden. Sie müssen leicht zugänglich sein und in einer zumutbaren Entfernung von jeder Stelle eines Geschosses oder Arbeitsortes erreichbar sein. Die Feuerlöscher müssen mit einem Löschmittel befüllt sein, das für den jeweiligen Einsatzzweck geeignet ist. Die regelmäßige Wartung der Feuerlöscher ist ebenfalls erforderlich.
Eine Brandschutzunterweisung ist eine Schulung, die die Gebäudenutzer über das Verhalten im Brandfall informiert. Die Unterweisung erfolgt i.d.R. anhand der jeweiligen, für das Objekt aufgestellten Brandschutzordnung, um auf objektspezifische Regelungsinhalte eingehen zu können.