Brand­schutz

Sicherheit im Fokus

Um das Risiko von Bränden zu minimieren, ist es entscheidend, dass baulicher, anlagen­tech­ni­scher, organi­sa­to­ri­scher und abweh­render Brand­schutz effektiv mitein­ander verzahnt und optimal aufein­ander abgestimmt sind. Unsere Spezialist:innen haben alle vier Säulen des Brand­schutzes im Fokus, um eine ganzheit­liche Brand­schutz­stra­tegie zu entwi­ckeln. Diese Strategie spiegelt nicht nur die gesetz­lichen Mindest­an­for­de­rungen zur Verrin­gerung der Brand­gefahr, der Wahrschein­lichkeit von Schäden und der möglichen Schadenshöhe wider, sondern berück­sichtigt darüber hinaus Ihre indivi­du­ellen Schutz­be­dürf­nisse.

Ganzheit­licher Brand­schutz

 

Im steten Austausch mit unseren Teams entwi­ckeln unsere Brandschutzexpert:innen maßge­schnei­derte Brand­schutz­kon­zepte, die sowohl funktional als auch wirtschaftlich sind. Sie gewähr­leisten zuver­lässig die Einhaltung der gesetzlich veran­kerten Schutz­ziele und integrieren sich gleich­zeitig nahtlos in die Archi­tektur und die Betriebs­ab­läufe Ihres Gebäudes. Auf diese Weise stellen wir einen umfas­senden Brand­schutz sicher. Übrigens auch in denkmal­ge­schützten Gebäuden.

Indivi­duelle Lösung

Mit unserem umfas­senden Fachwissen und unserer Erfahrung analy­sieren wir sorgfältig die spezi­fi­schen Gegeben­heiten Ihrer Immobilie, identi­fi­zieren poten­zielle Gefah­ren­punkte und entwi­ckeln darauf basierend effektive Brand­schutz­kon­zepte für Ihr Bauvor­haben. Auch die Bewertung von Bestands­bauten im SOLL-IST Abgleich gehört zu unserem Leistungs­spektrum.

Darüber hinaus unter­stützen wir Sie bei der Erstellung und Fortschreibung von erfor­der­lichen Brand­schutz­un­ter­lagen, wie Flucht- und Rettungs­plänen, Feuer­wehr­plänen und Brand­schutz­ord­nungen. Als externe Brand­schutz­be­auf­tragte führen wir Brand­schutz­schu­lungen durch, um Ihren Mitar­beitern im Ernstfall eine schnelle Reaktion und eine geordnete Evaku­ierung zu ermög­lichen.

Ihr Ansprech­partner

Nick Hribal
Sachver­stän­diger für vorbeu­genden Brand­schutz

hribal@undmica.de
T +49 (0)30 4401 04 39 77
Was ist eine Brandschutzplanung?

Der wichtigste Teil der Brand­schutz­planung ist die Erstellung eines spezi­ellen Brand­schutz­kon­zepts für ein Gebäude. Dabei unter­stützen die Brand­schutz­ex­perten den Archi­tekten und die Fachplaner während der Bauphase und bei der Abnahme des Gebäudes. Zur Brand­schutz­planung gehört auch das Erstellen wichtiger Dokumente wie Brand­schutz­ord­nungen und Feuer­wehr­pläne.

Was ist ein ganzheitliches Brandschutzkonzept?

Ein Brand­schutz­konzept erklärt, was man tun muss, um die gesetz­lichen Brand­schutz­vor­schriften einzu­halten, und wie man relevante Maßnahmen umsetzt. Dabei werden vier Bereiche betrachtet: der bauliche Brand­schutz (z.B. feuer­feste Wände), der technische Brand­schutz (z.B. Alarm­an­lagen), der organi­sa­to­rische Brand­schutz (z.B. Notfall­pläne) und der abweh­rende Brand­schutz (z.B. Feuerwehr). Es wird im Bestand i.d.R. aufgrund gezielter Brand­schutz­be­ge­hungen erstellt.

Das Konzept beschreibt auch Ausnahmen von den üblichen Bauvor­schriften, die für bestimmte Nutzungen notwendig sein können. Das Brand­schutz­konzept zeigt diese Ausnahmen und erklärt, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um diese auszu­gleichen. Ein Beispiel wäre der Einsatz von automa­ti­schen Lösch­an­lagen anstelle von Brand­mauern in großen Fabrik­hallen.

Warum ist Brandschutzplanung wichtig?

Brand­schutz­planung ist wichtig, um die richtigen Maßnahmen für neue und bestehende Gebäude zu definieren und umzusetzen. Sie sorgt dafür, dass gesetz­liche Vorgaben einge­halten werden und schützt so Menschen­leben und Eigentum. Durch sorgfältige Planung und Überwa­chung werden mögliche Fehler beim Bau vermieden oder frühzeitig erkannt und behoben, was die Sicherheit erhöht. Eine gute Brand­schutz­planung spart auch Geld, da sie unnötige Kosten durch Fehler und nachträg­liche Korrek­turen vermeidet. Außerdem sichert sie den Versi­che­rungs­schutz und erleichtert die behörd­liche Abnahme. Insgesamt hilft eine Brand­schutz­planung, Risiken zu minimieren und die Sicherheit in Gebäuden zu gewähr­leisten.

Wo wird der Brandschutz gesetzlich geregelt?

Der bauliche Brand­schutz wird für den klassi­schen Standardbau (Wohnungs­bauten, Büroge­bäude) in den Bauord­nungen der Bundes­länder geregelt. Für Sonder­bauten stehen darüber hinaus Sonder­bau­ver­ord­nungen, Richt­linien, Handlungs­emp­feh­lungen und technische Baube­stim­mungen zur Verfügung, die der Planung und Beurteilung konkreter Projekte zugrunde gelegt werden können.

Wie oft müssen Brandschutzmaßnahmen überprüft werde?

Brand­schutz­maß­nahmen müssen regel­mäßig inspi­ziert, gewartet und instand­ge­halten werden. Die Fristen sind je nach Gegen­stand der Überprüfung sehr unter­schiedlich. Sie variieren zwischen monat­lichen, halbjähr­lichen, jährlichen und mehrjähr­lichen Inter­vallen. Einige Prüffristen werden von den Herstellern der Baupro­dukte festgelegt, andere sind über gesetz­liche Vorgaben geregelt wie z.B. die unabhängige  Überprüfung von sicher­heits­tech­ni­schen Anlagen (alle 3 Jahre).

Was sind bauliche Brandschutzmaßnahmen?

Der bauliche Brand­schutz umfasst alle Maßnahmen zur Bildung von brand­schutz­tech­nisch abgetrennter Bereiche. Allen voran die Planung der Rettungswege, die das höchste Sicher­heits­niveau im Gebäude aufweisen. Auch die Trennung zwischen Geschossen und die Bildung von Nutzungs­ein­heiten sowie die Anordnung von Brand­wänden sind Bestandteil des baulichen Brand­schutzes. Je nach Struktur eines Gebäudes können verschie­denste Lösungs­an­sätze verfolgt werden. Der bauliche Brand­schutz ist bei ordent­licher Planung und Umsetzung der zuver­läs­sigste Zweig des Brand­schutzes.

Was sind anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen?

Zu diesen Brand­schutz­maß­nahmen zählen technische Anlagen oder Einrich­tungen, die zum Erreichen des angestrebten Sicher­heits­niveau beitragen. Brand­melde- und Alarmie­rungs­an­lagen, Feuer­lösch­an­lagen, Rauch- und Wärme­ab­zugs­an­lagen oder Überdruck­be­lüf­tungs­an­lagen für Rettungswege zählen in diese Kategorie. Je nach Gebäude, dessen Größe oder Nutzung sind verschiedene Gefah­ren­po­ten­ziale vorhanden. Daher kann es erfor­derlich sein, die baulichen Brand­schutz­maß­nahmen durch anlagen­tech­nische Maßnahmen zu ergänzen. Oft werden anlagen­tech­nische Maßnahmen auch als Kompen­sa­ti­ons­maß­nahmen vorge­sehen, wenn brand­schutz­tech­nische Grenz­werte überschritten werden sollen.

Was sind organisatorische Brandschutzmaßnahmen?

Die organi­sa­to­ri­schen Brand­schutz­maß­nahmen umfassen alle Regelungen, die vor, während und nach einem Brand­er­eignis zu beachten sind. Dazu gehören unter anderem Maßnahmen zur Brand­ver­hütung, der richtige Umgang mit und die Handhabung von Feuer­lö­schern, der Ablauf von Evaku­ie­rungen sowie die regel­mäßige Schulung und Unter­weisung von Mitar­beitern. Zudem werden regel­mäßige Brand­schutz­übungen, die Erstellung und Aktua­li­sierung von Flucht- und Rettungs­plänen sowie die Überprüfung und Wartung aller Brand­schutz­ein­rich­tungen organi­siert. Die organi­sa­to­ri­schen Brand­schutz­maß­nahmen stellen sicher, dass im Notfall alle Personen recht­zeitig gewarnt und sicher evakuiert werden können und dass die Zusam­men­arbeit mit den Rettungs­kräften reibungslos funktio­niert.

Wann muss ein Brandschutzkonzept geprüft werden?

Für Gebäude der Gebäu­de­klasse GK5 und für Sonder­bauten ist eine Prüfung der Brand­schutz­kon­zepte im Rahmen eines 4-Augen-Prinzips erfor­derlich. Die Prüfung erfolgt durch Prüfingenieur*innen für den Brand­schutz oder durch die Bauauf­sicht. Da die Anfor­de­rungen in den Bundes­ländern unter­schiedlich geregelt sein können, lohnt sich ein Blick in die jewei­ligen Landes­bau­ord­nungen.

Welche Rolle spielt der Brandschutz bei der Bauabnahme?

Mit der beabsich­tigten Nutzungs­auf­nahme eines Gebäudes ist die Bestä­tigung erfor­derlich, dass das Objekt mit den Anfor­de­rungen des Brand­schutz­kon­zepts konform ist. Werden bei der Bauab­nahme Fehler festge­stellt, kann die Nutzungs­auf­nahme nicht erfolgen bis festge­stellte Mängel behoben sind.

Welche Anforderungen gelten für Feuerlöscher in Gebäuden?

Feuer­lö­scher müssen in ausrei­chender Anzahl an geeig­neten Stellen bereit­ge­stellt werden. Sie müssen leicht zugänglich sein und  in einer zumut­baren Entfernung von jeder Stelle eines Geschosses oder Arbeits­ortes erreichbar sein. Die Feuer­lö­scher müssen mit einem Lösch­mittel befüllt sein, das für den jewei­ligen Einsatz­zweck geeignet ist. Die regel­mäßige Wartung der Feuer­lö­scher ist ebenfalls erfor­derlich.

Was ist eine Brandschutzunterweisung?

Eine Brand­schutz­un­ter­weisung ist eine Schulung, die die Gebäu­de­nutzer über das Verhalten im Brandfall infor­miert. Die Unter­weisung erfolgt i.d.R. anhand der jewei­ligen, für das Objekt aufge­stellten Brand­schutz­ordnung, um auf objekt­spe­zi­fische Regelungs­in­halte eingehen zu können.

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